Rostock | 24.03.2020
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Die Tarifverhandlungen für die 140.000 Beschäftigten der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie sind bis Ende des Jahres ausgesetzt worden, um aktuell drängende Themen von Beschäftigten und Unternehmen zu regeln. Darauf haben sich IG Metall Küste und Nordmetall angesichts der massiven Auswirkungen der Corona-Krise auf Wirtschaft und Gesellschaft am späten Montagabend (23.3.2020) verständigt und damit den Tarifabschluss aus Nordrhein-Westfalen übertragen.
„Wir übernehmen in der schweren Krise Verantwortung für Beschäftigte und Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie“, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste. „Gemeinsam haben wir Regelungen gefunden, mit denen wir Arbeitsplätze sichern, in Härtefällen Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld ermöglichen und mit zusätzlichen freien Tagen Eltern helfen, die wegen der Schul- und Kitaschließungen ihre Kinder Zuhause betreuen müssen. Mit dem Tarifabschluss federn wir als Sozialpartner die Folgen der Corona-Krise für die Beschäftigten wenigstens etwas ab.“
Bezirksleiter Friedrich sieht Arbeitgeber und Bundesregierung weiterhin gefordert. „Wir müssen uns auf eine längere Krise einstellen. Wir brauchen in den Betrieben Vereinbarungen für Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld und verlangen von der Bundesregierung eine einheitliche Regelung. Der Staat darf die Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen. Auf bis zu 40 Prozent des Einkommens können sie nicht verzichten. Sonst reicht es nicht mehr für Lebensunterhalt und Mieten. Deshalb müssen Ersparnisse der Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld weitergegeben und so mehr Geld bei Beschäftigten ankommen“, so der Gewerkschafter.
Die Regelungen im Einzelnen:
Der Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ hat in der Krise 2009/2010 dafür gesorgt, dass es keine Entlassungen gegeben hat. Er wird reaktiviert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Er regelt u.a. folgende Punkte:
Ein „Solidartarifvertrag 2020“ ergänzt die Regelungen des Tarifvertrages „Zukunft in Arbeit 2020“ u.a. um folgende Punkte:
Alle Regelungen des „Solidartarifvertrag 2020“ treten sofort in Kraft. Der Vertrag kann zum 31.12.2020 gekündigt werden.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich zudem, nach Abklingen der Pandemie die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere zur betrieblichen Bewältigung der Herausforderungen durch Transformation fortzusetzen.