Mecklenburgische Seenplatte | 24.03.2020
Flußlandschaft Peene Foto: Gudrun Stark
Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2045-302 „Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See“ ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Es trägt zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen von europaweiter Bedeutung bei.
Für dieses Gebiet wird im Auftrag des StALU Vorpommern ein Managementplan erarbeitet, der die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt, zur Entwicklung und zur Wiederherstellung, der für das Gebiet benannten Schutzobjekte (FFH-Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, Habitate der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie) enthält. Die Schutzgüter „FFH-Wald-Lebensraumtypen“ wurden bereits vorab von der Landesforst in einem separaten Fachbeitrag abgehandelt.
Der Plan besteht aus einem fachlichen Grundlagenteil, in dem die maßgeblichen Schutzobjekte beschrieben und die gebietsspezifischen Erhaltungsziele konkretisiert werden, sowie aus einem konsensorientierten Maßnahmenteil, in dem die Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden, mit denen die Erhaltungsziele erreicht werden sollen.
Auf der Homepage des StALU Vorpommern kann der nun vorliegende Entwurf des Gesamtmanagementplanes für das GGB DE 2045-302 „Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See“ unter folgendem Link eingesehen werden.
Beachten Sie bitte im Ordner Texte des genannten Links auch die Hinweise zur Orientierung in den Planunterlagen.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Zeitraum vom 24.03.2020 bis zum 29.04.2020 den in ihrer Zuständigkeit berührten Behörden, Ämtern und Interessenvertretern sowie den betroffenen Nutzern, Eigentümern und Einzelpersonen Gelegenheit gegeben, sich zum vorliegenden Entwurf des Gesamtmanagementplanes schriftlich zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen anonymisiert auf der Homepage des StALU Vorpommern veröffentlicht werden.
Die Stellungnahme ist unter Angabe der Gebiets-Nr. DE 2045-302 bis zum 29.04.2020 an folgende Adresse zu richten:
StALU Vorpommern
Abt. 4/ Dez. 40
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Alternativ kann die Stellungnahme per Mail an die Verfahrensbeauftragte Nina Malkomes gesendet werden: Nina.Malkomes(at)staluvp.mv-regierung.de
Sollten Sie vorab noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an die Verfahrensbeauftragte (Tel. 03831-696-4009) wenden.
Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
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Holger Behrndt steckt voller Ideen, kann übers Wasser laufen und schätzt ein, wie lang der Weg zum papierlosen Büro sein wird. Er weiß, dass es wichtig ist, in generationsübergreifenden Belegschaften alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg der Digitalisierung mitzunehmen. Über sein Unternehmen, die Prozesse der Digitalisierung und vieles andere unterhielten wir uns mit ihm kürzlich.
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