Ludwigslust-Parchim | 12.10.2018
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berufen mit hohem Substituierbarkeitspotenzial (über 70 %) in den Landkreisen, Quel
Im Rahmen der Landespressekonferenz haben Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, und Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, in Schwerin das Thema ‚Digitalisierung der Arbeitswelt in Mecklenburg-Vorpommern‘ und die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen skizziert.
Ausgehend von einer aktuellen Regionalstudie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nord (IAB Nord) betonte Haupt-Koopmann: „Es gibt grundsätzlich keinen Bereich der Arbeitswelt, den die Digitalisierung unberührt lässt. So wandeln sich nicht nur herkömmliche Berufsbilder, es entstehen auch neue Anforderungsprofile.“ Das zeige sich bereits aktuell. „Denn mit dem fortschreitenden technologischen Wandel können immer mehr berufliche Tätigkeiten - statt von Menschen - von Computern oder computergesteuerten Maschinen erledigt werden.“ Hier setze die vorliegende Studie an. „Sie dokumentiert einerseits, dass sich die sogenannten ‚Substituierbarkeitspotenziale‘ zwischen 2013 und 2016 in fast allen Berufen erhöht haben, andererseits zeigen ihre Daten, dass es - aufgrund der unterschiedlichen Wirtschafts- und Branchenstrukturen - große regionale Divergenzen gibt.“
Wichtig sei ihr allerdings eine grundsätzliche Einordnung der vorliegenden Ergebnisse (Anlage). „Bei den Ergebnissen dieser Studie handelt es sich allein um eine Betrachtung der aktuellen technologischen Möglichkeiten, da die errechneten Substituierbarkeitspotenziale lediglich das technisch Machbare abbilden. Sie lassen keine Rückschlüsse darauf zu, wie sich die Beschäftigung in den Berufen tatsächlich entwickeln wird.“ Ein gutes Beispiel sei die Zahl der Fachkräfte im Bereich der Lagerlogistik. „Hier ist die Zahl der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern - trotz des hohen Substituierbarkeitspotenzials - überdurchschnittlich gestiegen.“
„Dies verdeutlicht exemplarisch“ - so Haupt-Koopmann - „dass es insbesondere von wirtschaftlichen, rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten abhängt, ob und wie diese Substituierbarkeitspotenziale realisiert werden.“
Die größte Herausforderung der Digitalisierung sehe sie in den sich stark verändernden Branchen- und Berufsstrukturen. „Hier liegt das zentrale Handlungsfeld zur Flankierung und Bewältigung dieses Strukturwandels: der Bereich der Aus- und Weiterbildung. Es muss uns gelingen, eine Weiterbildungskultur zu schaffen, die nicht nur alle Beschäftigten einbezieht, sondern Arbeit und Lernen systematisch verzahnt - und das ein Leben lang.“
Minister Glawe betonte: „Die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hängt auch davon ab, welche Weichenstellungen wir in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik vornehmen. Die heute vorgestellte Studie kann uns dazu wichtige Hinwiese geben. Tatsache ist, dass es unter anderem durch den demografischen Wandel und neue digitale Geschäftsprozesse zu Veränderungen kommen wird - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam die Unternehmen und die Mitarbeiter darin unterstützen, sich auf den Wandel gut vorzubereiten. Hier haben wir bereits ein umfangreiches Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht.“
„Ich sehe in der Weiterbildung von Mitarbeitern den Schlüssel zum Erfolg, um sich auf die sich verändernden Anforderungen einzustellen. Dabei unterstützten wir und haben im vergangenen Jahr zwei Richtlinien auf den Weg gebracht: Im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie können Unternehmen für ihre Mitarbeiter Bildungsschecks beantragen und so eine 50 bis 75 prozentige Förderung bei branchenübergreifenden oder branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Neu ist auch die Förderung von unternehmensspezifischen Maßnahmen. Dabei werden komplexe Projekte zur Kompetenzfeststellung der Mitarbeiter (Beratung), zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs (Beratung) und zur beruflichen Qualifizierung der Mitarbeiter (Schulung, Qualifizierung) gefördert. Dabei können genau auf die Unternehmensbedürfnisse zugeschnittene größere Weiterbildungsprojekte realisiert werden, die beispielsweise bei der Digitalisierung von Produktionslinien notwendig sind.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen des Wirtschaftsministeriums:
Mit der sogenannten Einstellungsrichtlinie werden KMU bei der Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen und der Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz erhalten für 24 Monate Zuschüsse zu den Personalausgaben (einkommenssteuerpflichtiges Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil), wenn sie zusätzlich zum vorhandenen Personal einen Hochschulabsolventen mit technischem Abschluss einstellen (1. Jahr max. 30.000 €, 2. Jahr max. 15.000 €). „Gerade diese neuen jungen Kollegen, die mit der Digitalisierung aufgewachsen sind, können Unternehmen zu innovativen Lösungen anregen“, sagte Glawe.
Förderung von Prozessinnovationen und von Investitionen in Folge von Prozessinnovationen
Insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft (zuvor nur verarbeitendes Gewerbe) unterstützt das Wirtschaftsministerium dabei, ihre Produktionsprozesse zu analysieren, „digitale“ Prozesse (=Prozessinnovationen) zu erarbeiten und in Pilotprojekten umzusetzen. Förderfähig ist die Inanspruchnahme externen Sachverstands (KMU bis zu 50%, große Unternehmen mit bis zu 15%, max. 200.000 Euro).
Die Einführung digitaler Prozesse verändert nicht nur den numerischen Bedarf an Mitarbeitern, sondern auch die betrieblichen Arbeitsplatzanforderungen und gegebenenfalls auch die Arbeitsorganisation. Deswegen sind bei den geförderten Prozessinnovationen auch die Technikfolgenabschätzung förderfähig. Das sind konkrete Analysen und Beratungen zu den Auswirkungen der Prozessinnovation auf die Beschäftigten im Unternehmen.
Zukünftig soll als neues Instrument im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Wirtschaftsministeriums auch die Förderung von Investitionen möglich sein, die der Umsetzung von vorher durchgeführten Prozessinnovationen dienen. Dazu erhalten KMU der gewerblichen Wirtschaft einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro (z.B. für Maschinen, Anlagen, Robotik, Automatisierungstechnik wie Sensorik oder Datenübertragungstechnik).
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Lernen Sie Persönlichkeiten aus Mecklenburg-Vorpommern kennen!
Holger Behrndt steckt voller Ideen, kann übers Wasser laufen und schätzt ein, wie lang der Weg zum papierlosen Büro sein wird. Er weiß, dass es wichtig ist, in generationsübergreifenden Belegschaften alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg der Digitalisierung mitzunehmen. Über sein Unternehmen, die Prozesse der Digitalisierung und vieles andere unterhielten wir uns mit ihm kürzlich.
(lifePR) Da muss man erst mal drauf kommen, um solche lebensklugen, witzigen, wortspielerischen und auch zungenbrecherischen Texte zu verfassen. Gabriele Berthel hat es gekonnt getan und sie 2004 unter dem originellen Titel „Wer kämmt das Haar in der Suppe?“ veröffentlicht – zusammen mit den ebenso poetischen wie zugleich kraftvollen Illustrationen von Helga Kaffke. Lange war der Vergnügen stiftende Band vergriffen.
IHK Zeitung Faktor Wirtschaft - Dezember 2018
Titelthema:
Wer hier geboren ist, kehrt gern wieder in die Heimat zurück, wenn ihm eine gute Arbeitsmöglichkeit geboten wird. Andererseits sucht die regionale Wirtschaft nach versierten Fachkräften. Die IHK veranstaltete den ersten Heimkehrertag.